Ausschreibung: City-Lauf Lübeck 2023
Termin: 24.September 2023
Wettbewerbe
- Bambinilauf (ca. 600m)
startberechtigt Jahrgang 2017 und jünger
Gesamtwertung (m/w), keine Siegerehrung - 1,3km SchülerInnnenlauf
startberechtigt Jahrgang 2017 und älter
Wertung M8-M15 bzw. W8-W15 - 1,3km Einradfahren
Offenes Rennen für alle Einradfahrerinnen und Einradfahrer
Einradgröße max. 20", Kurbellänge mind. 100mm. Eine Kurbelkontrolle kann im Zieleinlauf bei den ersten eintreffenden Fahrern stattfinden.
Startberechtigt sind Einräder ausschließlich im Fußbetrieb. Das Tragen von Schutzkleidung wie Helm, Hand- und Knieschonern ist Pflicht. Empfehlenswert sind Ellenbogenschützer und feste Schuhe mit kurzgebundenen Schnürsenkeln.Der Start erfolgt nach Aufteilung der Fahrer in Altersklassen und Startbahnen. Eine zusätzliche Ausrichtung der Teilnehmer nach Rennzeiten aus dem Vorjahr ist dem Veranstalter vorbehalten.
Wertung MU9, MU11, MU13, MU15, MU18, MU30, MÜ30 bzw. WU9, WU11, WU13, WU15, WU18, WU30, WÜ30. - 5km Lauf
startberechtigt Jahrgang 2013 und älter Gesamtwertung M/W und Wertung nach DLV-Altersklassen MU16-M80 bzw. WU16-W80
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5km Team
Im Rahmen des 5km Laufes findet eine Teamwertung statt.
ein Team besteht aus mind. 5 LäuferInnen, bitte achtet bei der Anmeldung auf Eindeutigkeit und Schreibweise Eures Teams
startberechtigt Jahrgang 2013 und älter Wertung nach Schulen/Schüler, Firmen und Vereinen, es erfolgt keine geschlechtergetrennte Wertung
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Schüler Team
Im Rahmen des SchülerInnenlaufes findet eine Teamwertung (Jahrgang 2008-2017) statt.
ein Team besteht aus mind. 5 Läuferinnen oder Läufern, bitte achtet bei der Anmeldung auf Eindeutigkeit und Schreibweise Eures Teams
startberechtigt Jahrgang 2016 und älter Es erfolgt eine geschlechtergetrennte Wertung
startberechtigt Jahrgang 2013 und älter Gesamtwertung M/W - keine Siegerehrung
startberechtigt Jahrgang 2011 und älter Gesamtwertung M/W und nach DLV-Altersklassen MU18-M80 bzw. WU18-W80
Zeitplan
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10:30 Start SchülerInnenlauf 1,3km
10:50 Start Bambini-Lauf
11:00 Start Einradfahren 1,3km
11:15 Start Lauf 5 km/5km Team, 5km Walking
12:00 Start Hauptlauf 10km
Rahmenprogramm ab 10:30Uhr
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ca. 11:00 Siegerehrung SchülerInnenlauf 1,3 km
ca. 11:30 Siegerehrung Einradfahren 1,3km
ca. 12:45 Siegerehrung Lauf 5 km/5km
ca. 14:00 Siegerehrung Hauptlauf 10km
Teilnahme
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Der City-Lauf Lübeck ist offen für Läuferinnen und Läufer
-auch ohne Vereinszugehörigkeit
-nur mit der offiziellen Startnummer, die in Form und Größe nicht verändert werden darf.
Der Lauf entspricht den Richtlinien der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO).
Startgelder
Wettbewerb | bis 10.09.2023 | ab 11.09.2023 |
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Bambinilauf | 5,-€ | 5,-€ |
SchülerInnenlauf | 7,-€ | 12,-€ |
Einradfahren | 7,-€ | 12,-€ |
5km Lauf, 5km Walking | 12,-€ | 17,-€ |
10km Hauptlauf | 18,-€ | 23,-€ |
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City-Lauf-Shirt 15,-€ (hochwertiges Funktionsshirt, bestellbar solange Vorrat reicht, Unisex, Größen 128, 140, 152, 164, S-XXL)
Anmeldung
Persönlich ab 01.April 2023
- Bei Zippel's Läuferwelt Lübeck GmbH, Beckergrube 24-26, 23552 Lübeck
Montag- Freitag 10:00 - 18:30 Uhr
Samstag 10:00 - 18:00 Uhr
Postalisch
- Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmelde-Abschnitt senden an:
Bei Zippel's Läuferwelt Lübeck GmbH, Beckergrube 24-26, 23552 Lübeck
Überweisung an Spk Lübeck IBAN DE67 2305 0101 0001 0168 31, NOLADE21SPL
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Für Vereine/Gruppen ab 10 Personen
Excel-Datei per E-Mail an sammelmeldungen@city-Lauf-Luebeck.de sowie durch den Teamleiter vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmelde-Abschnitt Überweisung des Startgeldes gegen Rechnung.
Hinweis
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Alle Meldungen werden erst dann bearbeitet, wenn die Einverständniserklärung auf der Anmeldung
unterschrieben und das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist.
Anmeldeschluss 10.09.2023 um 23:59Uhr
Nachmeldung
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Nachmeldungen sind ab dem 11.09.2023 bis zum 23.09.2022 möglich bei
Zippel's Läuferwelt Lübeck GmbH, Beckergrube 24-26, 23552 Lübeck
Montag- Freitag 10:00 - 18:30 Uhr
Samstag 10:00 - 18:00 Uhr
Am Veranstaltungstag, nur für den 10km-Lauf, 24.09.2023 von 9:00Uhr bis 10:30Uhr am Veranstalterzelt links neben der Bühne.
T-Shirts bei Nachmeldungen nur solange der Vorrat reicht.
Ergebnisse und Urkunden
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Alle Zeiten und Platzierungen werden elektronisch erfasst und sind beim Anbieter davengo.com abrufbar. Jeder Teilnehmer kann seine Urkunde selbst ausdrucken.
Wertung und Auszeichnungen
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Alle Teilnehmer erhalten eine Medaille.
Bambinilauf: keine Siegerehrung, Urkunde für Alle vor Ort
SchülerInnenlauf: Wertung Jahrgangsweise M8-M15, bzw. W8-W15
Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung M/W
Pokale für Platz 1 und Ehrung für Platz 1-3 der Jahrgänge, Urkunde für alle vor Ort
Team SchülerInnenlauf: Schüler oder Schülerinnen ab Jahrgang 2017 bis 2008: Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung
getrennt nach Geschlechtern
Einradfahren: Wertung MU9, MU11, MU13, MU15, MU18, MU30, MÜ30 bzw. WU9, WU11, WU13, WU15, WU18, WU30, WÜ30
Pokale und Ehrung für Platz 1 der Jahrgänge
5km-Lauf: Gesamtwertung und Wertung nach DLV-Altersklassen MU16-M80 bzw. WU16-W80
Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung M/W
Pokale für Platz 1 und Ehrung für Platz 1-3 der Jahrgänge
5km Walking/Nordic-Walking: keine Siegerehrung
10km-Hauptlauf: Gesamtwertung und Wertung nach DLV-Altersklassen MU18-M80 bzw. WU18-W80
Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung M/W
Pokale für Platz 1 und Ehrung für Platz 1-3 der Jahrgänge
Team 5km Lauf: Schulen/Schüler bis einschließlich Jahrgang 2007: Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung
Schulen/Schüler ab Jahrgang 2008 und jünger: Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung
Firmen: Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung
Vereine: Pokale, Ehrung und Urkunden für Platz 1-3 der Gesamtwertung
Startunterlagenausgabe
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In der Zeit vom 18.-23.09.2023 erhalten Sie die Startunterlagen bei:
Zippel's Läuferwelt Lübeck, Beckergrube 24-26, 23552 Lübeck
Montag - Freitag 10:00 - 18:30 Uhr
Samstag 10:00 - 18:00 Uhr
Am Sonntag den 24.09.2023 liegen die Startunterlagen im Veranstalterzelt links neben der Bühne, ab 09:00 Uhr zur Abholung bereit.
Teilnehmershirt
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Bei Buchung ist eine Bestellung mit Größenangabe nur solange möglich, wie der Vorrat reicht.
Die Ausgabe erfolgt im Rahmen der Startunterlagenausgabe zu oben genannten Zeiten.
Organisatorisches
Zeitmessung
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Die Zeitmessung erfolgt über einen Einmal-Transponders, der am Schnürsenkel des Laufschuhs befestigt wird.
Umkleiden, Duschen und Kleideraufbewahrung
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Es stehen die sanitären Anlagen des Zentralbades zur Verfügung. Weitere Toiletten befinden sich in geringer Zahl auf dem Markt.
Kleidung kann im Veranstalterzelt aufbewahrt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Aktuelle Informationen
Einverständniserklärung
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Mit der Meldung und Teilnahme an der Laufveranstaltung erkenne ich/ erkennen wir, als Teilnehmer, die Sportordnung des DLV sowie die Organisationsform des Veranstalters an. Der Begriff "Teilnehmer" umfasst alle Geschlechtsidentitäten. Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag).
Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Der Teilnehmer muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.
Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingsstand habe. Ferner wird bestätigt, dass durch keinen Arzt oder vergleichbar von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
Die Angehörigen, der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen, zum Schutz des Teilnehmers diesem die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn der ordnungsgemäßige Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation berechtigt. Ausgeschlossen ist die Nutzung der Veranstaltung für Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen. Nicht erlaubt ist die Teilnahme mit Inlineskates, Kinderwagen- und sogenannten Babyjoggern, Fahrrädern (auch keine Begleitfahrräder) oder ähnliches, durch die anderen Teilnehmer gefährdet werden könnten. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet. Es wird ausdrücklich die Richtigkeit aller angegebenen Daten im Anmeldeformular bestätigt und versichert.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn das Startgeld eingetroffen ist. Streichung und Zusätze auf dem Anmeldungsformular sind gegenstandslos.
Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen und es können ggf. Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden; in jedem Falle wird dieser Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen.
Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmern mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu prüfen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter vom Teilnehmer selbst zu tragen. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung des Startgeldes bei Nichtteilnahme aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, erfolgt nicht.
Wird die Veranstaltung wegen Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl abgesagt, so wird das Startgeld erstattet; darüber hinaus bestehen keine Schadenersatzansprüche.
Sofern dem Teilnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, findet nur eine teilweise Erstattung statt. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.
Die Erstattung errechnet sich daraus, dass für jeden vollen Monat, seit Eröffnung des Anmeldeportals, bis zur Absage, die Erstattung um 3,5 % der Teilnahmegebühr reduziert wird.
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung - z.B. Epidemie - oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Bei Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung bis spätestens einen Monat vor der Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle wird das Startgeld zurückgezahlt.
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach den Bedingungen am Veranstaltungstag unsicher sind, z.B. aufziehendes Gewitter.
Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, dass der LBV Phönix von 1903 e.V. mir Informationen zum City-Lauf Lübeck per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber dem LBV Phönix von 1903 e.V. widerrufen.
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LBV Phönix von 1903 e.V.
-Leichtathletik-
FALKENSTRASSE 44
23564 Lübeck
info@city-Lauf-Luebeck.de
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